:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BRANDWUNDE" ::

Bild-Zeitung vom 25. Januar 2007 – Brandwunde

PFUSCH AM BEIN! 1500 EURO SCHMERZENSGELD FÜR VERBRENNUNG

Essen – Eigentlich wollte Marion G. (64) doch nur ihren Muskelfaserriss behandeln lassen. Doch nach der ersten Sitzung hatte sie mehr Schmerzen als vorher. Weil bei der Reizstrombehandlung ein Fehler passierte, verbrannte sich die Frau schwer am linken Bein. Gestern war der Behandlungsfehler ein Fall fürs Essener Landgericht. Die Forderung: 4500 Euro Schmerzensgeld nach den Verbrennungen zweiten Grades. Das Opfer im Gericht: „Zuerst waren da nur rote Punkte, später hatte ich eine nässende Wunde am Bein.“ Nach Vorschlag des Gerichtes einigte man sich auf 1500 Euro. Kläger-Anwalt Stefan Hermann (40), Marl: „Wir sind froh, den Prozess gewonnen zu haben. Das war ein klarer Behandlungsfehler.“

 

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Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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